Barrierefreie Kommunikation

Barrierefreiheit und Inklusion

Was heißt überhaupt Barrierefrei? Das folgende Zitat fasst es recht gut zusammen:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

§ 4 Barrierefreiheit, Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG, 27.04.2002)

Das bedeutet, allen Menschen Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang in allen Lebensbereichen gewährt. Somit auch in der digitalen Welt der Kommunikation, Information und der Dokumente.

Dokumente und Internet

Im Fall von Dokumenten gilt dies prinzipiell auch für Office-Dateien wie Word-Dokumente, Excel-Tabellen oder PowerPoint-Präsentationen. Für die digitale Kommunikation und Publikation ist vor allem das Internet von Bedeutung. Hier definiert die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) die Empfehlung für Barrierefreies Internet.

Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG)

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen das Web nutzen können. Genauer gesagt bedeutet Barrierefreiheit im Web, dass Menschen mit Behinderungen wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit dem Web interagieren und dass sie beitragen können

Introduction to Web Accessibility, W3C (World Wide Web Consortium)

Barrierefreie PDF-Dokumente

PDF steht für „Portable Document Format“ und PDF-Dokumente gehören heute zum festen Bestandteil eines plattformunabhängigen Informationsaustauschs in Bürokommunikation und Internetalltag.

Ursprünglich wurde das PDF-Format für die Druckausgabe konzipiert, um zu gewährleisten dass in einem fortlaufenden Bearbeitungsprozess und auf verschiedenen Plattformen ein Dokument immer absolut gleichartig dargestellt wird. Das Layout, die Schriftarten, Grafiken und Farben sollen bei allen Anwender*innen und allen Verarbeitungsschritten exakt so dargestellt und ausgedruckt werden, wie es ursprünglich vom Autor*innen oder Grafiker*innen gestaltet wurde. Die technische Anordnung und Abfolge der verarbeiteten Objekte orientiert sich dabei an diesen Anforderungen und sie entsprechen nicht unbedingt der „logischen“ Reihenfolge, in der ein Mensch den Inhalt lesen würde.

Was ist barrierefreies PDF

Barrierefreiheit bei Dokumenten verfolgt einen anderen Ansatz als die seitenorientierte Druckproduktion. Bei barrierefreien PDF-Dokumenten sollen alle Nutzer*innen die Darstellung von Inhalten an ihre individuellen Fähigkeiten oder Bedürfnisse, sowie an unterschiedliche Ausgabegeräte anpassen können. So wie abgeflachte Bordsteinkanten und rollstuhlgerechte Zugänge in Gebäuden die Bewegung im öffentlichen Raum gewährleisten, so soll barrierefreies PDF allen Menschen den Zugang zu den enthaltenen Informationen ermöglichen. Hierfür müssen sehr unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden:

  • Blinde Menschen benötigen korrekt strukturierten Text um mit Hilfe einer Braillezeile zu „lesen“ oder um sich von Screenreadern vorlesen zu lassen.
  • Ältere Menschen, ebenso wie sehbehinderte oder sehschwache Personen benötigen eine skalierbare Darstellung, um die Schriftgröße an ihre Sehleistung anzupassen.
  • Personen mit einer Farbfehlsichtigkeit, zum Beispiel einer Rot-Grün-Sehschwäche brauchen starke Kontraste und Kontrolle über die Farbe von Schrift und Hintergrund.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen, die eine Maus nicht, oder nur eingeschränkt bedienen können, benötigen eine gegliederte Dokumentstruktur um mit der Tastatur oder anderen Hilfsmitteln zu navigieren.
  • Menschen mit kognitiven Behinderungen, Lernschwächen oder auch Menschen mit fremdsprachigem Hintergrund benötigen einfach strukturierte Texte, idealerweise in „Leichter Sprache“, zumindest aber mit klarer Navigationsstruktur.
  • Für Gehörlose, die primär Gebärdensprache verwenden, ist die Schriftsprache wie eine Fremdsprache. Unterstützende, assistive Techniken helfen und textliche Alternativen für multimediale Inhalte sind unabdingbar.
  • Nutzer*innen von internetfähigen Mobiltelefonen oder eBooks benötigen flexiblen Textfluss und anpassbare Schriftgrößen um PDF-Dokumente auf kleinen Bildschirmen sinnvoll betrachten zu können.

Barrierefreie Inhalte richten sich somit, entgegen der landläufigen Meinung, nicht ausschließlich an Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ermöglicht oder optimiert den Zugriff für verschiedene Ausgabegeräte und breite Nutzergruppen.

Tagged PDF

Grundlage für eine Anpassung des Inhaltes ist das sogenannte „tagged PDF“. Tags sind unsichtbare Markierungen im PDF-Dokument, die dem Inhalt eine logische Reihenfolge und zusätzliche Strukturinformationen geben. Dies ermöglicht eine vom ursprünglichen Dokument unabhängige Anpassung des Schriftgrades oder der Ansicht von in mehreren Spalten gesetztem Text als beliebig skalierbarer Fließtext.

Diese Möglichkeiten bestehen prinzipiell schon seit der Einführung von Adobe Acrobat 5 im Jahre 2001 (!) und werden über die zusätzliche Strukturebene im Hintergrund des PDF-Dokumentes erreicht. Die Schreibweise für diese Tag-Struktur ähnelt in vielen Punkten (X)HTML. Der wesentliche Unterschied ist, dass HTML mit einem beliebigen Texteditor bearbeitet werden kann, während zur Bearbeitung der PDF-Tags eine Anwendung wie Adobe Acrobat Professional erforderlich ist.

Die Tag-Struktur gewährleistet, dass der Inhalt des PDF-Dokuments für assistive Technologien wie Screenreader zugänglich ist. Anwender*innen können ein getaggtes PDF mittels Lesesoftware vorlesen lassen, sich gezielt zu einzelnen Kapiteln oder Textabschnitten bewegen, Hyperlinks folgen oder Erläuterungen zu Abbildungen, Abkürzungen oder Akronymen erhalten.

Gesetzliche Grundlagen

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, April 2002), sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0, November 2011, geändert Mai 2019) sind die zurzeit geltenden Grundlagen für Publikationen und Internetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung. Für Internetangebote der Bundesländer gelten eigene, zum Teil erweiterte Bestimmungen und immer mehr Verbände, sowie private und kommerzielle Internet-Angebote orientieren sich an den Kriterien der BITV.

Die BITV 2.0 (Neu 05/2019) verweist auf geltende Standards, wie die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Europäischen Richtlinie gibt an, welche Mindestanforderungen für Webseiten, Dokumente und nicht-webbasierter Software (mobile Apps) erfüllt werden müssen. Dies ist dann in der Verordnung EN 301 549 (Accessibility requirements of ICT suitable for public procurement products and services in Europe) definiert, die wiederum auf die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) referenziert.

PDF/UA

Mit dem ISO-Standard PDF/UA (PDF Universal Accessibility, ISO 14289-1, August 2012) gibt es eine internationale Norm für barrierefreie PDF-Dokumente. PDF/UA definiert einen verbindlichen Standard, wie ein PDF beschaffen sein muss, damit es barrierefrei ist. Gefordert wird in dem umfangreichen Regelwerk, dass sämtliche Inhalte eindeutig und in seiner richtigen, logischen Lesereihenfolge strukturiert sein müssen. Es gibt Anforderungen für alternative Beschreibungen bei bildlichen Darstellungen, Gliederungsebenen von Überschriften, korrekten Auszeichnungen von Hyperlinks, Listen, Tabellen und Formularfeldern, bis hin zu Metadaten, Farben und Kontrastverhältnissen.

Mit PDF/UA steht nun eine validierbarer ISO-Norm zur Verfügung, die neben der Sicherstellung von WCAG-Konformität bei PDF-Dokumenten auf Webseiten, auch als Orientierung und Vorgabe bei Beschaffungs- und Vergaberichtlinien Anwendung finden wird.

Die in der BGG und BITV formulierten Ziele beziehen sind primär auf Menschen mit Behinderungen und sind auch der zentrale Aspekt von PDF/UA. Darüber hinaus berücksichtigt „Barrierefreiheit“ aber auch gesellschaftlichen Wandel und technologischen Fortschritt. Die Angebote im Internet, und damit auch die dort zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente, werden von immer breiteren Bevölkerungsgruppen wahrgenommen und auf immer differenzierteren Geräten ausgegeben. Ältere Menschen stellen besondere Anforderungen an Schriftgröße, Textfluss und Skalierbarkeit, ebenso wie die Ausgabe von Inhalten auf  Smartphone, TV- oder Navigationsgeräten spezifische Anpassungen erfordern.

Barrierefreiheit im gesamten Arbeitsprozess

Die Qualität eines barrierefreien PDF-Dokument und der Aufwand der meist notwendig werdenden Prüfung, Nachbearbeitung und Optimierung in Adobe Acrobat wird entscheidend davon beeinflusst, wie das Dokument zuvor in DTP-Programmen wie Adobe InDesign oder Büroanwendungen wie Microsoft Office oder LibreOffice vorbereitet wurde.

Der Aufwand und damit auch die Kosten für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente sind umso geringer, je früher im Entstehungsprozess des Dokuments sich Gedanken um die Barrierefreiheit gemacht werden.

Unsere Leistungen für eine barrierefreie Kommunikation

Wir unterstützen Sie bei allen Schritten zum barrierefreien PDF: Schulungen Ihrer Mitarbeiter*innen in den Office-Produkten um optimale und breit angelegte Voraussetzungen für barrierefreie Dokumente zu erhalten, sowie die Schulung und Beratung der DTP- und Internet-Redaktionen für die abschließende Bearbeitung und Qualitätssicherung barrierefreier PDF-Dokumente.

Weiterhin übernehmen wir auch die Erstellung barrierefreier PDF-Dateien auf Basis vorhandener Office oder PDF-Dokumente.

Informationen finden Sie hier auf der Webseite.